Dr. Peter Grewe En

Organisatorische Fragen

A) Wie ist der Ablauf vor dem ersten Termin?

  1. Sie vereinbaren telefonisch einen Termin in der CMD-Sprechstunde, Tel. 0221-257 6402
  2. Dann schicken Sie uns die möglichst vollständig ausgefüllten Fragebögen (s.u. Formulare zum Ausdrucken) und Befunde (Zahn- und Panoramaröntgenbilder, Arztberichte etc.) per Post oder Email zu. Diese werden Dr. Grewe vorgelegt. Er kann sich dadurch auf das Gespräch und die Erstuntersuchung vorbereiten. Dr. Grewe erstellt ein Therapiekonzept für Sie. Dies wird, wenn Sie bei uns sind, individuell angepasst.

B) Was muss ich zum Erstbesuch mitbringen?

Zum ersten Termin benötigen wir die Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse. Auch wenn Sie als gesetzlich Versicherte(r) eine Überweisung mitbringen. Bitte denken Sie daran, vorhandene aktuelle Röntgenbilder der Zahn- und Kieferregion mitzubringen. Röntgenbilder des Kopfes oder des Bewegungssystems werden nicht benötigt. Soweit vorhanden bringen Sie bitte die Röntgenbefunde bzw. Arztberichte des Radiologen und der Fachärzte mit.

Um feststellen zu können, ob ihre Beschwerden die Folge einer CMD-Erkrankung sind, ist zusätzlich zur zahnärztlichen eine orthopädische Untersuchung erforderlich. Bitte bringen Sie dafür beqeme Kleidung mit. Gibt es Unklarheiten, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

C) Wie lange dauert die CMD-Schmerztherapie?

Beim Arztgespräch wird über den Umfang der individuellen Therapie gesprochen. Empfohlen wird zur CMD-Schmerztherapie ein Zeitraum von zwölf Wochen mit folgenden Behandlungsmöglichkeiten:

  • individuelle Funktions- und Strukturdiagnostik,
  • manuelle Techniken zur Diagnostik, Behandlung und Therapiekontrolle,
  • Neuraltherapie (therapeutische Lokalanästhesie) zur Probebehandlung,
  • Schädelakupunktur,
  • Triggerpunkttherapie,
  • gezielte Muskelentspannungstherapie (Impulstherapie) zur Bisslageermittlung,
  • Demonstration und Übung einer aufgerichteten Kiefer-, Kopf- und Körperhaltung im Alltag,
  • Tragen eines individuell für Sie hergestellten Therapiegerätes zur Bisslageumstellung und Funktionsregulation im Mundraum und wenn gewünscht
  • Konsultation unserer partnerschaftlich arbeitenden Facharzt-Praxen aus den Bereichen Manuelle Medizin, Psychologie und Allgemeinmedizin.

D) Wer übernimmt die Kosten für meine Behandlung?

Bei einer CMD-Schmerztherapie unterscheidet sich die Kostenübernahme je nach Art Ihrer Krankenversicherung grundlegend: Aufgrund der Therapiefreitheit existieren keine Verträge mit den gesetzlichen Kranken.                                                                                                                                 Aufgrund der speziellen Form der Diagnostik und Therapie zur Gewährleistung der Therapiefreitheit existieren keine Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen.

Sind sie gesetzlich versichert, so können Sie auf Selbstzahlerbasis bei uns behandelt werden. Die Abrechnung erfolgt in der Regel entsprechend dem Therapieverlauf nach der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). Dennoch empfehlen wir die Antragstellung einer Unterstützung zu den Therapiekosten auch bei gesetzlich Versicherten Patienten. Diese kann in einer Einzelfallentscheidung möglicherweise gewährt werden. Zur Genehmigung einer Kostenübernahme durch ihre gesetzliche Krankenversicherung kann es hilfreich sein, eine Auflistung der bisherigen therapeutischen Maßnahmen der Krankenkasse vorzulegen.

Sind Sie privat versichert oder beihilfeberechtigt, übernehmen die Krankenkassen in der Regel die Behandlungskosten. Dies bedeutet, dass Sie als Patient auf Basis eines Heilplanes vor Therapiebeginn die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenversicherung bzw. der Beihilfestelle beantragen müssen. Wir rechnen dann die Kosten mit Ihnen direkt ab.

E) Wie beantrage ich eine Kostenunterstützung?

Die Basis eines Antrages bildet immer der individuelle Heilplan. Die Mitarbeiterinnen beraten Sie gern.

F) Wie erfolgt die Weiterbehandlung nach Schmerztherapie?

Das CMD-Centrum arbeitet eng mit den Hauszahnärzten zusammen. In den ersten sechs Monaten nach Abschluss der Schmerztherapie wird empfohlen, alle acht Wochen eine Kontrolle durchführen zu lassen. Die Kontrolle kann bei Ihrem Zahnarzt erfolgen, oder Dr. Grewe begleitet Sie noch bis zum Abschluss dieser Erhaltungsphase.

Ob eine endgültige Funktionstherapie zur Neueinstellung der Bisslage mittels Zahnersatz oder Kieferorthopädie erfolgen kann, sollte frühestens sechs Monate nach Abschluss der Schmerztherapie erfolgen. In dieser Zeit soll sich das erreichte Behandlungsergebnis weiter stabilisieren. Ist der Körper in der Lage, ohne regelmäßige Therapieunterstützung (Physiotherapie bzw. Osteopathie) seine Selbstregulation über einen längeren Zeitraum aufrechtzuerhalten, können umfangreichere zahnärztliche Eingriffe zur endgültigen Funktionstherapie mit Bissalgeumstellung durchgeführt werden.

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